Kurzantwort
Urheberrecht Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen – Texte, Bilder, Musik, Software – und weist die Verwertung dem Urheber zu. In Deutschland ist das Urheberrecht selbst nicht übertragbar; weitergegeben werden Nutzungsrechte, die sachlich, zeitlich und räumlich begrenzt sein können. Wer fremdes Material verwendet, braucht dafür eine Erlaubnis oder eine gesetzliche Schranke.
Kurz-Fakten
- Übertragen wird nicht das Urheberrecht, sondern ein Nutzungsrecht
- Auch freie Lizenzen stellen Bedingungen – meist Namensnennung
- Ein Zitat braucht einen Zweck und eine Quelle, sonst ist es eine Übernahme
- „Im Internet gefunden“ ist keine Rechtsgrundlage
Einordnung
Im Alltag entstehen die meisten Probleme nicht durch bösen Willen, sondern durch fehlende Schriftform: Wer eine Fotografin beauftragt und nicht festhält, wofür die Bilder verwendet werden dürfen, hat später beides – die Bilder und die Unklarheit.
Dieser Text erklärt die Begriffe. Bei konkreten Streitfällen führt kein Weg an jemandem mit Zulassung vorbei.
Wer Urheberrecht angibt
Alphabetisch sortiert. Für eine Reihung nach Bestätigungen reicht die Datengrundlage bei dieser Fähigkeit noch nicht aus; die Reihenfolge sagt hier nichts aus. Stand: 16.08.2026.
Bisher führt niemand diese Fähigkeit in einem öffentlichen Profil.
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