Kurzantwort
Jahresabschluss Der Jahresabschluss stellt Vermögen, Schulden und Erfolg eines Geschäftsjahres dar. Je nach Rechtsform und Größe reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, oder es sind Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben. Die vorbereitenden Arbeiten machen den größten Teil aus.
Kurz-Fakten
- Abgrenzungen entscheiden über die Periodenzuordnung, nicht der Zahlungszeitpunkt
- Inventur ist Voraussetzung, nicht Formsache
- Rückstellungen sind Schätzungen mit Begründungspflicht
- Offenlegungspflichten hängen an Rechtsform und Größenklasse
Wer Jahresabschluss angibt
Alphabetisch sortiert. Für eine Reihung nach Bestätigungen reicht die Datengrundlage bei dieser Fähigkeit noch nicht aus; die Reihenfolge sagt hier nichts aus. Stand: 16.08.2026.
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