Kurz-Fakten
- Jede Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage, nicht jede braucht eine Einwilligung
- Zugriff auf Endgeräte – etwa Cookies – ist gesondert geregelt
- Betroffene haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung
- Wer keine Drittdienste einbindet, spart sich den größten Teil der Fragen
Einordnung
Der aufwendigste Teil des Datenschutzes entsteht meist durch Entscheidungen, die vorher getroffen wurden: eingebundene Schriften von fremden Servern, Videoplayer, Analysedienste. Wer diese Einbindungen vermeidet, braucht weder Einwilligungsbanner noch lange Erklärungen – nicht weil die Regeln entfallen, sondern weil es nichts zu erklären gibt.